Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassen
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Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassen
Wenn Sie Ihre Fischereirechte nutzen, sind Sie verpflichtet, einen Hegeplan aufzustellen.
Beschreibung
Sind Sie Inhaber einer Fischereiberechtigung und nutzen diese an einem offenen Gewässer, müssen Sie einen Hegeplan für den Fischbestand und die Gewässerfauna und -flora aufstellen. Sie beschreiben dort den Fischereiaufwand, Ihre Fänge und Ihre Besatz- und Hegemaßnahmen. Diesen Hegeplan lassen Sie von der oberen Fischereibehörde genehmigen.
Kurztext
- Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassen
 - Hegeplan für den Fischbestand sowie für die Gewässerfauna und -flora
 - Gemeinsame Hegepläne unter Inhabern benachbarter Fischereirechte möglich
 - Zuständig: obere Fischereibehörde
 
Zuständigkeit
Obere Fischereibehörde beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL)
Fristen
- Sie erstellen einen Hegeplan, aus dem folgendes hervorgeht:	
- Fischereiaufwand
 - Fänge
 - Besatz- und sonstige Hegemaßnahmen
 
 - Bei der oberen Fischereibehörde beantragen Sie mit dem vorgesehenen Formular eine Genehmigung für diesen Hegeplan.
 - Die Behörde prüft, ob Ihr Hegeplan zur Beschaffenheit des Gewässers und dem dortigen Fischbestand passt und im Einklang mit dem aktuellen Fischereirecht steht.
 - Im Falle von Unstimmigkeiten werden diese mit Ihnen zusammen geklärt.
 - Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie per Bescheid.
 
Voraussetzungen
- Ausübung der Fischereirechte
 - Offenes Gewässer
 
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
 - Übersichtskarte des Gewässers mit den Grenzen des Fischereirechts
 
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
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Ansprechpartner
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
  
  Hamburger Chaussee 25
    
  24220 Flintbek
  
      Tel:
      +49 4347 704-0  
  |  
      Fax:
      +49 4347 704-116
  
  
      E-Mail:
      Poststelle-flintbek[at]LLnL.landsh.de
      
    
  
      Web:
      www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr