Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
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Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
Wenn Sie ihr Auto für den dauerhaften Verbleib ins Ausland überführen möchten, dann benötigen Sie dafür ein Ausfuhrkennzeichen.
Beschreibung
Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen?
Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen.
Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.
Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig. Haben Sie kein inländisches Bankkonto, erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde über das Verfahren zur Zahlung der Fahrzeugsteuer.
Kurztext
Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen? Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen. Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.
Zuständigkeit
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
 - für einen Landkreis: das Landratsamt
 
Fristen
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.
War das Fahrzeug bisher zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichen. Anschließend erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung, längstens für ein Jahr.
Tipp: Die Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
 - Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
 - Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
 - Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchungâ (HU) verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung vor dem Ablauf der Ausfuhrzulassung, müssen Sie den Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Ãberwachungsorganisation über die neue Hauptuntersuchung vorlegen.
 
Kosten
Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 31,40
Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
 - bei Vertretung: zusätzlich	
- schriftliche Vollmacht
 - Einverständniserklärung, dass die Kfz-steuerlichen Verhältnisse oder rückständige Gebühren bekannt gegeben werden dürfen.
 - gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
 
 - bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
 - bei juristischen Personen/Firmen:	
- Handelsregisterauszugâ oder
 - Gewerbeanmeldungâ â oder
 - Vereinsregisterauszug
 
 - Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
 - Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
 - Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief, gegebenenfalls eine vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellte Abmeldebestätigung)
 - Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
 - Nachweis einer gültigen â Hauptuntersuchung (HU), wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist oder vorher als Mietfahrzeug, Taxi oder Ãhnliches zugelassen war für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung. Durch den letzten HU-Bericht oder entsprechend der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
 - bei zugelassenen Fahrzeugen: zusätzlich Kennzeichen
 
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern. Die Versicherung wird automatisch verständigt.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.
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Ansprechpartner
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  Der Landrat
    
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      Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
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Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
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Do. 8:00-12:00 Uhr 
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja		  
    
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
    
  
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      E-Mail:
      zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
      
    
  
  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
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Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
    
  
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      E-Mail:
      zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
      
    
  
  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
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Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
    
  
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      E-Mail:
      zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
      
    
  
  
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz
  
  Teichkoppel 72
    
  24161 Altenholz
  
      Tel:
      +49 431 320979-26  
  |  
      Fax:
      +49 431 320979-22
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde3[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
      
    
Öffnungszeiten:
      Mo., Do.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:00 Uhr 
Di.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr 
Mi. geschlossen 
Fr. 
07:00 - 11:00 Uhr		  
    
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde
  
  Rendsburger Straße 109
    
  24340 Eckernförde
  
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       Rendsburger Straße 109
        
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      Mo 8.00-12.00 Uhr; 
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr; 
Mi 8.00-12.00 Uhr; 
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr; 
Fr 8.00-12.00 Uhr		  
    
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde)
Fachdienst
  
      Tel:
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  |  
      Fax:
      +49 4351 66676-29
  
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
      
    
  
  |  
      Zimmer:
      2  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde)
Fachdienst
  
      Tel:
      +49 4351 66676-10  
  |  
      Fax:
      +49 4351 66676-29
  
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
      
    
  
  |  
      Zimmer:
      3  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde)
Fachdienst
  
      Tel:
      +49 4351 66676-14  
  |  
      Fax:
      +49 4351 66676-29
  
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
      
    
  
  |  
      Zimmer:
      1  
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Hohenwestedt
  
  Am Markt 17
    
  24594 Hohenwestedt
  
      Tel:
      +49 4871 36-5312  
  |  
      Fax:
      +49 4871 36-536
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde4[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
      
    
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          Postfach
          905
        
      
      24758 
       Rendsburg 
    
Öffnungszeiten:
      Zutritt nur nach telefonischer Terminvereinbarung!
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Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00-11:00 Uhr