Ladenöffnungszeiten
Landesportal Schleswig-Holstein
Ladenöffnungszeiten
In Schleswig-Holstein dürfen Verkaufsstellen grundsätzlich an Werktagen von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein.
Beschreibung
In Schleswig-Holstein dürfen Verkaufsstellen an Werktagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein. Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein:
- an Sonn- und Feiertagen und
 - am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, ab 14 Uhr.
 
Während dieser Zeiten ist auch das Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann außerhalb der Verkaufsstellen verboten. Abweichend davon dürfen:
- Tankstellen in der Zeit von 0 bis 24 Uhr für die Abgabe von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft von Kraftfahrzeugen sowie für die Abgabe von Reisebedarf,
 - Verkaufsstellen auf Flug- und Fährhäfen und Personenbahnhöfen des Schienenverkehrs für die Abgabe von Reisebedarf in der Zeit von 0 bis 24 Uhr,
 - Verkaufsstellen, deren Angebot hauptsächlich aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht für die Dauer von fünf Stunden, allerdings nicht am Karfreitag,
 
geöffnet sein.
Weitere Ausnahmen gelten für die Öffnung zu besonderen Anlässen, Apotheken, Gemeinden im Grenzgebiet und Kur-, Erholungs- und Tourismusorte.
Zuständigkeit
- An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), oder
 - an das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
 
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz - LÖffZG)
verwandte Vorgänge
- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
 - Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen
 - Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen
 - Pflanzenschutzmittel: Nicht zugelassenes Einsatzgebiet - Genehmigung
 - Straßenreinigung
 
Ansprechpartner
Amt Jevenstedt
  Der Amtsdirektor
    
  Meiereistr. 5
    
  24808 Jevenstedt
  
      Tel:
      +49 4331/8478-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331/8478-84
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-jevenstedt.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-jevenstedt.de
      
    
Öffnungszeiten:
      montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen		  
    
Mitarbeiter (Amt Jevenstedt)
  
  Fachbereichsleitung
    
  
      Fachbereich II - Bürgerdienste
    
  
      Tel:
      +49 4331/8478-201  
  |  
      Fax:
      +49 4331/8478-88201
  
  
  
      E-Mail:
      kim.haeusgen[at]amt-jevenstedt.de
      
    
  
      Etage:
      EG  
  |  
      Zimmer:
      107  
Amt Jevenstedt
  Verwaltungsstelle Westerrönfeld
    
  Dorfstr. 60
    
  24784 Westerrönfeld
  
      Tel:
      +49 4331/8478-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331/8478-30
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-jevenstedt.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-jevenstedt.de
      
    
Postanschrift:
      
       Meiereistr. 5
        
      24808 
       Jevenstedt 
    
Öffnungszeiten:
      montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen
    
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Kiel
  
  Seekoppelweg 5a
    
  24113 Kiel
  
      Tel:
      0431 220040-10  
  |  
      Fax:
      0431 220040-650
  
  
      E-Mail:
      arbeitsschutz[at]lasg.landsh.de
      
    
  
      Web:
      www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/STAUK/STAUK_node.html