Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
Landesportal Schleswig-Holstein
Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
Wer Eingriffe / Behandlungen an Wirbeltieren durchführen möchte, die mit Schmerzen oder Schäden verbunden sein können, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie zur
- Herstellung,
 - Gewinnung,
 - Aufbewahrung oder
 - Vermehrung
 
von Stoffen, Produkten oder Organismen Eingriffe oder Behandlungen an Wirbeltieren durchführen wollen, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein können, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Zuständigkeit
An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Fristen
Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Eingriffe oder Behandlungen erfolgen. Die Behörde kann die Frist auf Antrag verkürzen.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Eintrag in das Fischereibuch beantragen
 - Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung/ Bearbeitung/ Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition
 - Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Ernte - Anmeldung
 - Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung
 - Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung
 
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
  
  Mercatorstraße 3
    
  24106 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 988-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 988-7239
  
  
      E-Mail:
      schriftgutstelle[at]mekun.landsh.de
      
    
  
      Web:
      www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
      
    
Postanschrift:
24171 Kiel
Öffnungszeiten:
      Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr