Verkehrsüberwachung
Landesportal Schleswig-Holstein
Verkehrsüberwachung
Die Verkehrsüberwachung (z.B. Verkehrskontrollen) dient der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr.
Beschreibung
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem die Arbeits- und Sozialvorschriften (FPersG), die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).
Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.
Zuständigkeit
- An die Kreise und kreisfreien Städte (primäre Zuständigkeit)
- an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder
- an die Onlinewache Schleswig-Holstein oder
- direkt an das Landespolizeiamt, Dezernat 13.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landespolizei Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Jevenstedt
  Der Amtsdirektor
    
  Meiereistr. 5
    
  24808 Jevenstedt
  
      Tel:
      +49 4331/8478-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331/8478-84
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-jevenstedt.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-jevenstedt.de
      
    
Öffnungszeiten:
      montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen		  
    
Amt Jevenstedt
  Verwaltungsstelle Westerrönfeld
    
  Dorfstr. 60
    
  24784 Westerrönfeld
  
      Tel:
      +49 4331/8478-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331/8478-30
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-jevenstedt.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-jevenstedt.de
      
    
Postanschrift:
      
       Meiereistr. 5
        
      24808 
       Jevenstedt 
    
Öffnungszeiten:
      montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen
    
Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Der Landrat
    
  Kaiserstraße 8
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 202-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-295
  
  
      E-Mail:
      info[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
      
    
Postanschrift:
      
       Kaiserstraße 8
        
      24768 
       Rendsburg 
    
Öffnungszeiten:
      Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. 7:15-12:00 Uhr 
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr 
Fr. 8:00-12:00 Uhr 
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr 
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja		  
    
Landespolizeiamt - Dezernat 13
  
  Mühlenweg 166
    
  24116 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 160-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 160-60109
  
  
      E-Mail:
      kiel.lpa13[at]polizei.landsh.de
      
    
  
      Web:
      www.polizei.schleswig-holstein.de