Verwendung von Wappen
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Verwendung von Wappen
Wer ein Wappen des Gemeinwesens verwenden möchte, benötigt eine Genehmigung des Bundes, Landes, Kreises, Amtes oder der Gemeinde.
Beschreibung
Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch das Land beziehungsweise durch die jeweilige Kommune.
Zuständigkeit
- An das Bundesverwaltungsamt (BVA), wenn es um die Verwendung des Wappens des Bundes, des Bundesadlers, der Dienstflagge des Bundes,
- an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 16 (Hoheitszeichenrecht), wenn es um die Verwendung des Landeswappens geht,
- an die Kreisverwaltung, wenn es um die Verwendung des Wappens des Kreises geht oder
- an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um die Verwendung eines kommunalen Wappens geht.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein (Hoheitszeichengesetz - HoheitsG),
- Landesverordnung zur Durchführung des Hoheitszeichengesetzes (Hoheitszeichenverordnung  HoheitsVO).
Weitere Informationen
Das Landeswappen Schleswig-Holstein ist ein staatliches Hoheitszeichen und besonders geschützt.
Grundsätzlich dürfen es nur Landesbehörden und Notarinnen und Notare führen. Jede sonstige Verwendung des Wappens, die über einen künstlerischen, kunstgewerblichen oder heraldisch-wissenschaftlichen Zweck (Heraldik = Wappenwesen) sowie für Zwecke des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung hinausgeht, ist nur mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein  zulässig. Zur Wahrung des Charakters des Landeswappens als staatliches Hoheitssymbol und zur Vermeidung des Eindrucks einer staatlichen Maßnahme, Beteiligung oder Förderung wird eine Genehmigung an Privatpersonen, Firmen, Verbände und Organisationen zur Verwendung des Landeswappens in Briefköpfen, Broschüren und sonstigen Druckerzeugnissen, auf Internet-Seiten sowie auf Gebrauchsgegenständen und so weiter grundsätzlich nicht erteilt.
Weitere Informationen zu staatlichen Symbolen finden Sie auf dem Internetportal der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums des Inneren.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Jevenstedt
  Der Amtsdirektor
    
  Meiereistr. 5
    
  24808 Jevenstedt
  
      Tel:
      +49 4331/8478-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331/8478-84
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-jevenstedt.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-jevenstedt.de
      
    
Öffnungszeiten:
      montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen		  
    
Amt Jevenstedt
  Verwaltungsstelle Westerrönfeld
    
  Dorfstr. 60
    
  24784 Westerrönfeld
  
      Tel:
      +49 4331/8478-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331/8478-30
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-jevenstedt.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-jevenstedt.de
      
    
Postanschrift:
      
       Meiereistr. 5
        
      24808 
       Jevenstedt 
    
Öffnungszeiten:
      montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen
    
Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Der Landrat
    
  Kaiserstraße 8
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 202-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-295
  
  
      E-Mail:
      info[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
      
    
Postanschrift:
      
       Kaiserstraße 8
        
      24768 
       Rendsburg 
    
Öffnungszeiten:
      Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. 7:15-12:00 Uhr 
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr 
Fr. 8:00-12:00 Uhr 
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr 
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja		  
    
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
  
  Düsternbrooker Weg 92
    
  24105 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 988-0  
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      Fax:
      +49 431 988-2833
  
  
      E-Mail:
      poststelle[at]im.landsh.de
      
    
  
      Web:
      www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
      
    
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