Meldungen

03.07.2025

Hinweis zur Kampfmittelverordnung (anfragepflichtige Gemarkungen)

Die Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) vom 29.04.2025 weist die anfragepflichtigen Gemarkungen neu aus. Insbesondere in den Gemeinden Jevenstedt, Hamweddel und Westerrönfeld besteht für bestimmte Bereiche die Pflicht zur Auskunftseinholung vor der Errichtung baulicher Anlagen und anderen Eingriffen in den Baugrund.

 

Der Link zur interaktiven Karte lautet:  

https://polizei-sh.maps.arcgis.com/apps/instant/basic/index.html?appid=19d05ce0f18147e8ba09bf3a1ba1a247

 

Alle  Informationen und erforderlichen Anträge stehen im Internet unter www.schleswig-holstein.de „Der Kampfmittelräumdienst“ zur Verfügung.

 

Amt Jevenstedt
-Der Amtsdirektor-

 

Im Auftrag

Bernd Sienknecht


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