Meldungen
03.07.2025
Hinweis zur Kampfmittelverordnung (anfragepflichtige Gemarkungen)
Die Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) vom 29.04.2025 weist die anfragepflichtigen Gemarkungen neu aus. Insbesondere in den Gemeinden Jevenstedt, Hamweddel und Westerrönfeld besteht für bestimmte Bereiche die Pflicht zur Auskunftseinholung vor der Errichtung baulicher Anlagen und anderen Eingriffen in den Baugrund.
Der Link zur interaktiven Karte lautet:
Alle Informationen und erforderlichen Anträge stehen im Internet unter www.schleswig-holstein.de „Der Kampfmittelräumdienst“ zur Verfügung.
Amt Jevenstedt
-Der Amtsdirektor-
Im Auftrag
Bernd Sienknecht