Teileinziehung Jevenstedter Teich

Amt Jevenstedt                                                                                                     Jevenstedt, 20.06.2024
Der Amtsvorsteher
für die Gemeinde Jevenstedt


Öffentliche Auslegung der geplanten Einziehung des Flurstücks 62 der Flur 10, Gemarkung Jevenstedt (Teilfläche der Straße Jevenstedter Teich - Zuwegung zu den Haus-Nrn. 5 und 7)

Die Gemeinde Jevenstedt beabsichtigt, das Flurstück 62 der Flur 10, Gemarkung Jevenstedt, zwecks Verkauf einzuziehen. Die genaue Lage ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich. Bitte klicken Sie hier um den Plan zu öffnen.

Der Übersichtplan liegt ferner zur Unterrichtung der Öffentlichkeit in der Zeit

vom 01.07.2024 – 02.08.2024

in der Amtsverwaltung Jevenstedt in 24808 Jevenstedt, Meiereistraße 5, EG, Zimmer 111, während der Öffnungszeiten – montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 – 12:00 Uhr, dienstags von 14:00 - 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 – 18:00 Uhr – öffentlich aus.

Jeder, dessen Belange von der Einziehung berührt werden, hat Gelegenheit, Einwendungen zu der geplanten Einziehung zu erheben. Die Stellungnahmen gegen die Einziehung sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung (bis zum 16.08.2024) schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abzugeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@amt-jevenstedt.de gesendet werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 8 StrWG und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Im Auftrag
Maike Neben

Information nach Art. 13 DSGVO / Datenschutzerklärung

Nachstehend finden Sie Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und den Ihnen zukommenden Rechten:

1.    Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Um die abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Entwidmungsverfahren zu bearbeiten, müssen auch die darin enthaltenen personenbezogenen Daten er-hoben und verarbeitet werden.

2.    Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung
Amt Jevenstedt – Der Amtsdirektor – FD I
Frau Neben
Meiereistraße 5, 24808 Jevenstedt
E-Mail-Adresse: maike.neben@amt-jevenstedt.de
Telefon-Nr.: 04331/8478-56

3.    Kontaktdaten des örtlichen Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:

Rechtsanwalt Dr. Oliver Buss
Kehdenstraße 18 – 22, 24103 Kiel
Telefon: +49 431 97416-37
E-Mail: dr.buss@dres-ruge.de

4.    Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
4.a) Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des Entwidmungsverfahrens. Die Erhebung dieser Daten erfolgt, um die öffentlichen und die privaten Belange gegeneinander und gerecht abzuwägen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um den Personen, die Einwendungen gegen die Entwidmung erhoben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogenen Daten.

4.b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit § 3 Landes-datenschutzgesetz SH verarbeitet.


5.    Empfänger der Kategorie von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
-    die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Umwelt- und Bauausschusses bzw. des Wege- und Verkehrsausschusses im Rahmen des Entwidmungsverfahrens

6.    Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde so lange gespeichert, wie dies zur Erfül-lung der oben genannten Zwecke und aufgrund berechtigter Interessen erforderlich ist.

7.    Betroffenenrechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
a)    Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
b)    Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO)
c)    Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO)
d)    Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder eine Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO)

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

8.    Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontak-tieren:
Marit Hansen
ULD – Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98, 24103 Kiel
Telefon: (0431) 988 1200
Telefax: (0431) 988 1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt der Landesbeauftragten entnehmen: www.datenschutzzentrum.de.

Möchten Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail an info@amt-jevenstedt.de mit oder kontaktieren Sie uns unter der angegebenen Adresse.

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