Einkommensteuer

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Informationen zur Einkommensteuer.


Beschreibung

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (zum Beispiel Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit als Steuerpflichtige/r berücksichtigt. Aufwendungen für die Lebensführung (regelmäßig zum Beispiel Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung) dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Dies gilt auch für solche Aufwendungen, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, selbst wenn sie seinen Beruf oder seine Tätigkeit fördern.

Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus

  • Land- und Forstwirtschaft,
  • Gewerbebetrieb,
  • selbstständiger Arbeit,
  • nichtselbstständiger Arbeit,
  • Kapitalvermögen,
  • Vermietung und Verpachtung sowie
  • sonstigen in § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) genannten Einkünften (zum Beispiel Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften).

Die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder haben ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten (ELSTER) an die Finanzämter entwickelt. Für die Einkommensteuererklärung steht die kostenlose Software ElsterFormular zur Verfügung.


Zuständigkeit

An das für Sie zuständige Finanzamt.

Finanzämter in Schleswig-Holstein


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Die zur Erstellung der Einkommensteuererklärung notwendigen Formulare erhalten Sie in allen Finanzämtern in Schleswig-Holstein sowie bei vielen Städten und Gemeinden.

Informationen zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten finden Sie unter Elster und ElsterFormulare.

Elster

ElsterFormulare

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

BMF - Steuern


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Finanzamt Rendsburg

Kieler Straße 19
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 598-0   |   Fax: +49 4331 598-2770
E-Mail: poststelle[at]fa-rendsburg.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/FinanzaemterSH/FinanzaemterSH_node.html


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Nach oben