Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
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Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
Wer öffentliche Flächen für die Errichtung einer Außengastronomie nutzen möchte, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers und ist gebührenpflichtig.
Wenn Sie vor Ihrem Restaurant oder Café öffentliche Flächen für die Errichtung einer Außengastronomie in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie zuvor eine Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen. Die Erlaubnis ergeht durch Bescheid gegenüber dem Antragsteller und kann mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen werden. Ob und mit welchen Nebenbestimmungen die Erlaubnis erteilt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis "Gaststättenbetrieb: Außengastronomie" über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Fristen
Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig vor Beginn der Außengastronomie zu beantragen.
Sie wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann zugleich Bedingungen und Auflagen enthalten.
Kosten
Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Darüber hinaus kann für die Sondernutzung selbst eine Sondernutzungsgebühr erhoben werden, sofern eine entsprechende satzungsrechtliche Grundlage besteht. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Lageplan mit Maßen
- Angaben über Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Straßenflächen
Rechtsgrundlage
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 21 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG SH).
Weitere Informationen
Anträge sind formlos zu stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Falls Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe betreiben, muss die vorhandene Gaststättenerlaubnis für die Außengastronomie erweitert werden. Ab einer bestimmten Sitzplatzanzahl beziehungsweise wenn Bauten, wie Podeste oder Überdachungen, errichtet werden sollen, kann darüber hinaus eine baurechtliche Genehmigung erforderlich sein.
Sollten im Rahmen von Kontrolltätigkeiten ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Verstöße gegen Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis festgestellt werden, so werden entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß- und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
verwandte Vorgänge
- Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen (Straßenverkauf) auf öffentlichen Flächen beantragen
- Unternehmensbeteiligungsgesellschaft: Anerkennung
Formulare
Ansprechpartner
Amt Jevenstedt
Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel:
+49 4331/8478-0
|
Fax:
+49 4331/8478-84
E-Mail:
info[at]amt-jevenstedt.de
Web:
www.amt-jevenstedt.de
Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen
Mitarbeiter (Amt Jevenstedt)
Fachbereichsleitung
Fachbereich II - Bürgerdienste
Tel:
+49 4331/8478-51
|
Fax:
+49 4331/8478-8851
E-Mail:
kim.haeusgen[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
107
Amt Jevenstedt
Verwaltungsstelle Westerrönfeld
Dorfstr. 60
24784 Westerrönfeld
Tel:
+49 4331/8478-0
|
Fax:
+49 4331/8478-30
E-Mail:
info[at]amt-jevenstedt.de
Web:
www.amt-jevenstedt.de
Postanschrift:
Meiereistr. 5
24808
Jevenstedt
Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung