Anzeige einer Geburt

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.


Beschreibung

Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Zur letzten Fallgruppe gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.


Zuständigkeit

An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.


Fristen

Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche angezeigt werden.


erforderliche Unterlagen

Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung,
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Passersatzpapier der Eltern.

 


Rechtsgrundlage

  • §§ 18 ff Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 34 Personenstandverordnung (PStV)

§§ 18 ff. PStG

§ 34 PStV


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

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Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331/8478-0   |   Fax: +49 4331/8478-84
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Web: www.amt-jevenstedt.de


Öffnungszeiten:

montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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mittwochs geschlossen

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Sachbearbeiterin
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Tel: +49 4331/8478-58   |   Fax: +49 4331/8478-8858
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Etage: EG   |   Zimmer: 115  


Amt Jevenstedt

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24784 Westerrönfeld
Tel: +49 4331/8478-0   |   Fax: +49 4331/8478-30
E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.de
Web: www.amt-jevenstedt.de

Postanschrift:

Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt


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dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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mittwochs geschlossen

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Sachbearbeiterin
Fachbereich IV

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Mitarbeiter (Amt Jevenstedt)

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Fachbereich IV

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E-Mail: bernd.sienknecht[at]amt-jevenstedt.de
Etage: 1.OG   |   Zimmer: 22  


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