Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Änderungen der Halterangaben

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Änderungen von Halterangaben, z.B. Namensänderung oder Adressänderung, müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.


verwandte Vorgänge


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Nach oben