Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
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Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
Plakatierungen dienen unter anderem der Veranstaltungswerbung.
Beschreibung
Das kulturelle Leben in Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Aufführungen sind in Schleswig-Holstein Teil der kulturellen Vielfalt.
In der Regel bestimmen innerorts Satzungen der jeweiligen Gemeinde/Stadt/des Amtes wie und wo die Plakatierung angebracht werden darf. Zulässige Werbeflächen können sich zum Beispiel an Laternenmasten, Litfaßsäulen, Anschlagtafeln oder Großwerbetafeln befinden. Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Plakatieren in der Regel nicht zulässig.
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum innerhalb von Ortsdurchfahrten ist genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Die Genehmigung wird jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte erteilt. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
Zuständigkeit
An die jeweilige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren / dessen Bereich die betroffene Ortsdurchfahrt liegt.
Kosten
Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- §§ 8 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 33 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
- §§ 21 ff. Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Formulare
Weitere Informationen
Für Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein zuständig.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Jevenstedt
Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel:
+49 4331/8478-0
|
Fax:
+49 4331/8478-84
E-Mail:
info[at]amt-jevenstedt.de
Web:
www.amt-jevenstedt.de
Amt Jevenstedt
Verwaltungsstelle Westerrönfeld
Dorfstr. 60
24784 Westerrönfeld
Tel:
+49 4331/8478-0
|
Fax:
+49 4331/8478-30
E-Mail:
info[at]amt-jevenstedt.de
Web:
www.amt-jevenstedt.de
Postanschrift:
Meiereistr. 5
24808
Jevenstedt
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-8650
|
Fax:
+49 431 988-6161111
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de