Vorgesehen zum Löschen - Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
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Vorgesehen zum Löschen - Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
Das Anbieten von Waren (Feilbieten) und gastgewerblichen Tätigkeiten im Reisegewerbe sind von der Sonn- und Feiertagsruhe ausgenommen.
Beschreibung
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, müssen Sie grundsätzlich die Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes sowie des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage beachten. Eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gilt für das Anbieten (Feilbieten) von Waren sowie für gastgewerbliche Tätigkeiten im Reisegewerbe. Außerdem gelten die Ausnahmebestimmungen für selbstständige Gewerbetreibende, die andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs aufsuchen.
Weitere Ausnahmen müssen auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Behörde ausdrücklich zugelassen sein.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Kosten
Die Gebühr beträgt derzeit 60,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument mit Passbild,
- Handelsregisterauszug und
- Reisegewerbekarte.
Rechtsgrundlage
- § 55e Abs. 2 Satz 3 Gewerbeordnung (GewO),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.7.9 b - VwGebV.
Weitere Informationen
Unter einem Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, zum Beispiel Inhaber eines Marktstandes, Schausteller oder fliegende Händler. Ein Reisegewerbe betreiben Sie dann, wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Terminabsprache außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben Waren oder Dienstleistungen anbieten. Für den Betrieb eines Reisegewerbes benötigen Sie eine Erlaubnis, die Reisegewerbekarte.
verwandte Vorgänge
Formulare
Ansprechpartner
Amt Jevenstedt
Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel:
+49 4331/8478-0
|
Fax:
+49 4331/8478-84
E-Mail:
info[at]amt-jevenstedt.de
Web:
www.amt-jevenstedt.de
Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen
Mitarbeiter (Amt Jevenstedt)
Sachbearbeiterin
Fachbereich II - Bürgerdienste
Tel:
+49 4331/8478-203
|
Fax:
+49 4331/8478-88203
E-Mail:
silvia.koenig[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
14
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
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+49 431 530550-0
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