Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Der Bau oder die Veränderung von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.


Beschreibung

Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.


Zuständigkeit

Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


erforderliche Unterlagen

  • Lageplanskizze
  • Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird

 


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Jevenstedt

Verwaltungsstelle Westerrönfeld
Dorfstr. 60
24784 Westerrönfeld
Tel: +49 4331/8478-0   |   Fax: +49 4331/8478-30
E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.de
Web: www.amt-jevenstedt.de

Postanschrift:

Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt


Öffnungszeiten:

montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen

Mitarbeiter (Amt Jevenstedt)

Herr Dieter Plaumann Icon Vcard

Techniker
Fachbereich IV

Tel: +49 4331/8478-29   |   Fax: +49 4331/8478-8829
E-Mail: dieter.plaumann[at]amt-jevenstedt.de
Etage: 1.OG   |   Zimmer: 25  


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