Nochmalige erneute Auslegung vom 29.04.- 13.05.2022

Amt Jevenstedt                                                                                                     Jevenstedt, 21.04.2022
Der Amtsdirektor
für die Gemeinde Westerrönfeld


Ergänzendes Verfahren zur Aufstellung des B-Plans Nr. 35 „Heisch“ der Gemeinde Westerrönfeld

Nochmalige erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des B-Plans Nr. 35 „Heisch“ im ergänzenden Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Die Gemeinde Westerrönfeld führt zum Bebauungsplan Nr. 35 „Heisch“ zur Behebung von Fehlern ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB durch.

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 04.04.2022 in diesem Verfahren erneut gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des B-Planes Nr. 35 „Heisch“ der Gemeinde Westerrönfeld für das nachstehend näher bezeichnete Gebiet und die Begründung werden aufgrund eines Fehlers in der Öffentlichkeitsbeteiligung hinsichtlich der Bekanntmachung in der Zeit vom

                                                            29.04.2022 – 13.05.2022
 
zur Unterrichtung der Öffentlichkeit in der Amtsverwaltung Jevenstedt in 24808 Jevenstedt, Meiereistraße 5, Zimmer 7, nochmals während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Öffnungszeiten der Amtsverwaltung: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr,

mittwochs = geschlossen.

Das Plangebiet befindet sich

· südwestlich des Jugendzentrums (Jevenstedter Straße 47 = Flurstück 46/116 der Flur 4), des Rodelberges der Gemeinde Westerrönfeld (Flurstück 46/118 der Flur 4), der Verbindungsstraße zur Rolandskoppel (Flurstück 61/68 der Flur 4) und eines Teilbereiches des Grundstückes Jevenstedter Straße 49 (Flurstück 61/54 der Flur 4)

· nordwestlich einer bestehenden landwirtschaftlichen Fläche (Flurstück 137) und eines Knicks auf dem Flurstück 145, beide Flur 9),
· nordöstlich des Laufgrabens (Flurstück 149 der Flur 9) sowie eines Knicks östlich des Laufgrabens, der zur landwirtschaftlichen Fläche, Flurstück 15 der Flur 9, gehört,
· südöstlich des Baugebietes Hasenkamp (= B-Plan Nr. 24 „Iserkamp I“).

Es umfasst die Flurstücke 3 und 4 der Flur 9 sowie einen Teil der Jevenstedter Straße (Flurstück 64/3 der Flur 4), alle Flurstücke = Gemarkung Westerrönfeld.

Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Lageplan ersichtlich.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Der Umweltbericht behandelt insbesondere die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Wesentliche Umweltauswirkungen werden in dem Bereich Mensch durch Schallimmissionen, den Bereichen Pflanzen und Tiere durch Beseitigung, Versetzung und Entwidmung von Knickabschnitten, den Bereichen Boden und Wasser durch großflächige Versiegelungen von Flächen sowie im Bereich Landschaft durch neue Baukörper in Ortsrandlage erwartet. Außerdem ist mit einer Veränderung des Erschließungsverkehrs zu rechnen.

Folgende weitere umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

-  Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LFB) zum B-Plan Nr. 35, Gemeinde Westerrönfeld Bestands- und Entwurfszeichnung (2021)
- Verkehrliche Stellungnahme insbesondere zur Herstellung einer Verbindungsstraße zwischen Jevenstedter Straße und Rolandskoppel (Jul. 2019)
- Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 35 der Gemeinde Westerrönfeld (Okt. 2021)
- Schalltechnische Stellungnahme zur schalltechnischen Untersuchung, Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 ‚Heisch‘ der Gemeinde Westerrönfeld (Mrz. 2022)
- Baugrunduntersuchung (Feb. 2018)
- Landschaftsplan für die Gemeinde Westerrönfeld (2001)

Die Schalltechnische Stellungnahme zur schalltechnischen Untersuchung hat eine leicht veränderte Abgrenzung des Bereiches ergeben, in dem zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen passive Schallschutzmaßnahmen an den geplanten Wohngebäuden erforderlich sind.

Aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB im ergänzenden Verfahren liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:

Kreis Rendsburg-Eckernförde:

- Zur Klarstellung und Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen
- Zur Erforderlichkeit eines Bodenmanagementkonzeptes im Rahmen der Umsetzung
- Zu den bodentechnischen Vorgaben für die Anlage von Knick-Wällen
LLUR Flintbek – Technischer Umweltschutz
- Zur Einordnung der bestehenden Vorbelastungen durch die vorhandenen Betriebe im Gewerbegebiet

Privatperson:
- Zu Bedenken hinsichtlich der Plausibilität der Schalltechnischen Untersuchung
- Zu möglichen Nutzungseinschränkungen innerhalb des Gewerbegebietes resultierend aus einzuhaltenden Lärmemissionen aufgrund der Wohngebietsausweisung
- Zu möglichen Nutzungseinschränkungen innerhalb des Gewerbegebietes resultierend aus einzuhaltenden Luftschadstoffemissionen aufgrund der Wohngebietsausweisung

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen.  Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@amt-jevenstedt.de gesendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Plans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 S´DSGVO), das mit ausliegt.

Im Auftrag

Maike Neben

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