EU-Umgebungslärm 1. Stufe

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht erfolgte mit den §§ 47 a-f im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) und weiterer untergesetzliche Regelwerke z.B. zu Berechnungsverfahren. Zuständig für die Ausarbeitung von Lärmkarten und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind die Gemeinden.

Die wesentlichen Aufgaben der Umgebungslärmrichtlinie sind:

• Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten und

• Verminderung und Vorbeugen durch Aktionspläne.

Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 2005 ist die Umsetzung der EU-Richtlinie von 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in deutsches Recht erfolgt. Demnach sind in erster Stufe u.a. Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Mio. Kfz/Jahr verpflichtet, Lärmkarten zu erstellen. Diese Lärmkarten wurden vom Land Schleswig-Holstein 2007 flächendeckend unter www.umweltdaten.landsh.de/laermatlas bzw. www.laerm.schleswig-holstein.de veröffentlicht. In den Jahren 2012 und 2013 ist dies mit erweitertem Umfang in einer zweiten Stufe zu wiederholen und anschließend alle fünf Jahre zu überprüfen. Die Fristen für die Aufstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen in Stufe 1 und 2 sind folgender Übersicht zu entnehmen:

 

 Quelle

Ausarbeiten der Lärmkarten zum

Aufstellen von Lärmaktionsplänen zum

Ballungsräume

> 250.000 Einwohner (1.Stufe)

> 100.000 Einwohner (2.Stufe)

 

30. Juni 2007

30. Juni 2012

 

18. Juli 2008

18. Juli 2013

Hauptverkehrsstraßen

> 6 Mio. Fahrzeuge/Jahr (1.Stufe)

> 3 Mio. Fahrzeuge/ Jahr (2. Stufe)

 

30. Juni 2007

30. Juni 2012

 

18. Juli 2008

18. Juli 2013

Haupteisenbahnstrecken

> 60.000 Züge / Jahr (1.Stufe)

> 30.000 Züge / Jahr (2.Stufe)

 

30. Juni 2007

30. Juni 2012

 

18. Juli 2008

18. Juli 2013

Großflughäfen

> 50.000 Bewegungen/Jahr

 

30. Juni 2007

 

30. Juni 2007

 

Die Städte und Gemeinden sollen die Aktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen ausarbeiten und beschließen.

Ziel dieser Aktionspläne soll sein, die Lärmbelastung zu reduzieren und die Anzahl der betroffenen Wohnungen und Menschen zu mindern. Die Aktionspläne sollen Hilfestellung bei unterschiedlichen Planungen des Untersuchungsraumes geben und vorhandenen Lärmbelastungen durch geeignete Maßnahmen begegnen.

Der Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg und Umgebung ist betroffen, da er sich in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr befindet. Dies sind die Bundesautobahnen A7 und A 210, die Bundesstraßen B 202, B 203 und B 77 sowie innerstädtische Straßen in Rendsburg (Tangentenring, L47).

Zur Aufstellung der Lärmaktionspläne, welche sich mit den genannten Hauptverkehrsstraßen befassen, haben sich die betroffenen Städte und Gemeinden Rendsburg, Büdelsdorf, Borgstedt, Westerrönfeld, Osterrönfeld, Schülldorf, Schacht-Audorf, Ostenfeld, Bovenau und Haßmoor zusammengeschlossen.

 In zwei Informationsveranstaltungen am 07.10.2008 in Rendsburg für die Städte und Gemeinden nördlich des Nord-Ostsee-Kanals und am 09.10.2008 in Schacht-Audorf für die Städte und Gemeinden südlich des Nord-Ostsee-Kanals wurden die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Gemeinden darüber informiert, was es mit der Umgebungslärmrichtlinie auf sich hat und welche bisherigen Ergebnisse vorliegen.

Deutlich wurde, dass die Handlungsmöglichkeiten der Städte und Gemeinden begrenzt sind, da für die betroffenen Straßen fast ausschließlich der Bund oder das Land zuständig sind. Aus dem Kreis der teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner wurden anschließend viele Fragen an die beauftragten Gutachter gestellt und es wurde auf verschiedene Probleme vor Ort hingewiesen.

In einem Workshop am 26.11.2008 wurden mit den dort erschienenen Einwohnerinnen und Einwohnern erste Handlungspotenziale besprochen und diskutiert. In einem Abstimmungsgespräch im Dezember mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Rendsburg und der Verkehrsaufsichtsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde wurden diese Handlungspotenziale auf ihre Umsetzungsmöglichkeit diskutiert.

Anfang Februar bis Anfang März 2009 wurde das Ergebnis dieser umfangreichen Beteiligungen im Entwurf sowohl öffentlich ausgelegt, als auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Die Gemeindevertretung Westerrönfeld hat den abschließenden Beschluss über den Lärmaktionsplan (1. Stufe) in ihrer Sitzung am 16.05.2009.

Nach oben