Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen

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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Ordnungsbehörden können jederzeit auch gegenüber Betreibern von erlaubnisfreien Gaststätten Anordnungen erlassen.


Beschreibung

Wenn Sie ein erlaubnisfreies Gaststättengewerbe betreiben, können jederzeit Anordnungen zum Schutze

  • der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
  • der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
  • gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit

erlassen werden.


Zuständigkeit

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).


Kosten

Derzeit fallen zwischen 60,00 und 750,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.


Rechtsgrundlage

  • § 5 Gaststättengesetz (GastG),
  • Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.4.2 - VwGebV.

§ 5 GastG

GastVO

VwGebV


Weitere Informationen

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Amt Jevenstedt

Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331/8478-0   |   Fax: +49 4331/8478-84
E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.de
Web: www.amt-jevenstedt.de


Öffnungszeiten:

montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen

Mitarbeiter (Amt Jevenstedt)

Herr Kim Häusgen Icon Vcard

Fachbereichsleitung
Fachbereich II - Bürgerdienste

Tel: +49 4331/8478-51   |   Fax: +49 4331/8478-8851
E-Mail: kim.haeusgen[at]amt-jevenstedt.de
Etage: EG   |   Zimmer: 107  


Amt Jevenstedt

Verwaltungsstelle Westerrönfeld
Dorfstr. 60
24784 Westerrönfeld
Tel: +49 4331/8478-0   |   Fax: +49 4331/8478-30
E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.de
Web: www.amt-jevenstedt.de

Postanschrift:

Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt


Öffnungszeiten:

montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen


Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr


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